akrages |
Chrissisy unregistriert
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Auf Prviatgründstücken (kommt also drauf an, wo das Treffen ist) kannst du die anmachen oder eben im Stand. Sonst wirds teuer
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18.04.2012 18:54 |
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DarkDriver
Dabei seit: 02.01.2008
Beiträge: 3.951
Vorname: Norman Provinz: Nordrhein-Westfalen Land: Germany Modell: Ford Puma Motor: 1.7i Baujahr: 1997
Verbrauch:
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ist so ne Sache mit UBB ... würd sie nur bei Treffen anklemmen, ansonsten außer Betrieb lassen.
Aber bleibt ja jedem selber überlassen
Zitat: |
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. |
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PS3 Online-ID: nino-el-sotano
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von DarkDriver: 18.04.2012 19:04.
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18.04.2012 19:00 |
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leachim200 unregistriert
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aja und Privatgrund ist nicht immer gleich Privatgrund
sobald die STVO gilt kannst du auch hier belangt werden
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18.04.2012 19:12 |
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akrages unregistriert
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Ja Ok. Sie soll nur für treffen gedacht sein so wie das Jubi treffen. Da kann mann sie doch anmachen. Während der Fahrt lassen wir sie aus da sehen wir sie ja nicht. Dann hat sie keinen an schalter sondern das geht über die funk fernbedinung. Also nur treffen. Also wenn sie nicht angeklemmt ist ( nur den hauptstrom vom empfänger der ubb wo alles angeschlossen ist abziehen, das teil liegt im kofferraum im fach wo das erste hilfe zeug drin ist) dann können sie nichts machen oder? Also würden sie dann nur bei treffen anschliessen.
lg alfons und julien
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18.04.2012 20:52 |
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maiskopf unregistriert
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Unterbodenbeleuchtung hat doch heutzutage keiner mehr, finde ich persönlich kitschig...
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18.04.2012 22:00 |
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akrages unregistriert
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Naja nicht viele, aber es passt zu dem was wir vorhaben Design mäsig.
Lg
edit:
So kleines Update
Neues Soundsystem:
JBL GTO 528 2 Wege Lautsprecher Vorne
JBL GTO 938 3 Wege Lautsprecher Hinten
klingt jetzt in Kombi mit dem Shark Subwoofer echt klasse.
Jetzt kommt noch das 100Watt Xenon mit SMD W5W tagfahrlicht u.s.w
lg alfons und julien
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18.04.2012 22:03 |
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akrages unregistriert
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hey,
aja was den? Meinst du die reinigungsanlage die nachgerüstet werden muss?
lg alfons
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27.04.2012 14:50 |
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Sephiras unregistriert
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Richtig, da blättert dann der Spiegellack von den Reflektoren ab.
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27.04.2012 18:50 |
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